Hierzu gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Eine genaue Übersicht für Ihr Bundesland finden Sie hier.
Die gesetzliche Regelung im Saarland lautet: In allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in allen Fluren, die als Rettungswege gelten oder die ins Freie führen mindestens ein Rauchmelder installieren. In Einfamilienhäusern zählen auch offene Treppenräume als Fluchtweg, sodass auch hier je Stockwerk mindestens ein Melder installiert werden muss.
Zusätzlich empfehlen wir auch die Installation in Arbeits-, Spiel-, Abstell- und Kellerräumen, Waschküchen sowie in ausgebauten Dachböden und Garagen, insbesondere wenn diese direkt an das Haus angebaut sind. In Küchen und Bädern sollte auf die Installation von handelsüblichen Rauchmeldern verzichtet werden, weil hier Wasserdampf zu Fehlauslösungen führen kann. Wer sich auch hier schützen will, muss stattdessen Wärme- oder Hitzemelder anbringen.
Bei der Nutzung von Gasheizungen, Gasthermen, Kaminen und Öfen empfehlen wir desweiteren die Anbringung von Kohlenmonoxid (CO)-Meldern in den betreffenden Räumen.
Beachten Sie die Herstellerangaben zur Raumgröße. Bei größeren Räumen und offenen Verbindungen ist ggf. die Anbringung mehrerer Rauchmelder erforderlich.