
367 Menschen kamen im Jahr 2015 bei Bränden ums Leben. Zwar sinkt die Zahl der Brandopfer dank umfangreicher Aufklärung und Prävention von Jahr zu Jahr, doch noch immer ist Vielen nicht bewusst, welche präventiven Maßnahmen sie im Vorfeld ergreifen können, damit es erst gar nicht soweit kommt. Wussten Sie zum Beispiel, dass die meisten Menschen bei einem Brand nicht etwa durch das Feuer selbst, sondern durch die giftigen Rauchgase ums Leben kommen? Es reichen schon zwei bis drei Atemzüge, um das Bewusstsein zu verlieren. Deshalb ist es besonders wichtig, sich ausreichend über das Thema zu informieren, ehe es zu spät ist. Denn ein Brand kann alles verändern.
Welche gesetzlichen Regelungen existieren?
In fast allen deutschen Bundesländern ist die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten beschlossene Sache, sodass die Anbringung von Rauchmeldern nun verpflichtend ist. Die Ausnahmen bilden derzeit Sachsen (Pflicht für Neubauten, keine allgemeine Pflicht für Bestandsbauten) sowie Berlin und Brandenburg (Pflicht für Neubauten, ab dem 31.12.2020 Pflicht für Bestandsbauten).
Im Saarland gilt die gesetzliche Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten seit dem 1. Januar 2017 durch eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung.
Wo müssen überall Rauchmelder angebracht werden?
Wie müssen Rauchmelder angebracht werden?
Ich wohne zur Miete. Wer muss die Rauchmelder anbringen?
Welchen Rauchmelder soll ich nutzen?
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